Ich hätte nämlich folgende Frage:
Bisher hatten wir – ein junger Familienverein – nur Familienbeiträge. Inzwischen sind einige unserer Kinder zu jungen Erwachsenen herangewachsen. Leider haben wir es verpasst, eine dementsprechende Beitragsregelung zu verfassen.
Jetzt stehe ich vor dem Problem, diese jungen Erwachsene anschreiben zu müssen. Ich möchte singemäß folgendes formulieren:
Lieber xy,
aufgrund deiner Volljährigkeit fällst du nicht mehr unter den Familienbeitrag. Teile uns bitte zum xy-Termin deine Bankverbindung mit, damit wir in Zukunft deinen Mitgliedsbeitrag abbuchen können. Bekommen wir von dir keine Rückantwort, wird der geänderte Mitgliedsbeitrag wie bisher vom Konto deiner Eltern abgebucht.
Nun folgt meine Frage:
Darf ich diesen veränderten Mitgliedsbeitrag bei keiner Bekanntgabe der Bankverbindung einfach vom Konto der Eltern abbuchen? Sollte ich evtl. gleichzeitig die Eltern anschreiben – gemäß dem Motto:
Liebe Eltern von xy,
aufgrund der Volljährigkeit Ihres Sohnes/ihrer Tochter sollte ab dem …. der Erwachsenenbeitrag vom Konto ihres Kindes eingezogen werden. Wir haben Ihren Sohn/ihre Tochter darüber informiert und darum gebeten, uns die entsprechende Bankverbindung anzugeben.
Erhalten wir bis zum xy-(Termin) keine Rückantwort über eine geänderte Bankverbindung, werden wir weiterhin den Mitgliedsbeitrag für xy von ihrem Konto beziehen. Sollte dies nicht erwünscht sein bitten wir um Ihre Rückantwort.
Wie verhalte ich mich auf diesem Terrain sicher?