Übergang vom Jugend- zum Erwachsenenmitglied

  • Dieses Thema hat 3 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 11 years, 4 months von  MTVACD.
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    Ich hätte nämlich folgende Frage:

    Bisher hatten wir – ein junger Familienverein – nur Familienbeiträge. Inzwischen sind einige unserer Kinder zu jungen Erwachsenen herangewachsen. Leider haben wir es verpasst, eine dementsprechende Beitragsregelung zu verfassen.

    Jetzt stehe ich vor dem Problem, diese jungen Erwachsene anschreiben zu müssen. Ich möchte singemäß folgendes formulieren:

    Lieber xy,

    aufgrund deiner Volljährigkeit fällst du nicht mehr unter den Familienbeitrag. Teile uns bitte zum xy-Termin deine Bankverbindung mit, damit wir in Zukunft deinen Mitgliedsbeitrag abbuchen können. Bekommen wir von dir keine Rückantwort, wird der geänderte Mitgliedsbeitrag wie bisher vom Konto deiner Eltern abgebucht.

    Nun folgt meine Frage:

    Darf ich diesen veränderten Mitgliedsbeitrag bei keiner Bekanntgabe der Bankverbindung einfach vom Konto der Eltern abbuchen? Sollte ich evtl. gleichzeitig die Eltern anschreiben – gemäß dem Motto:

    Liebe Eltern von xy,

    aufgrund der Volljährigkeit Ihres Sohnes/ihrer Tochter sollte ab dem …. der Erwachsenenbeitrag vom Konto ihres Kindes eingezogen werden. Wir haben Ihren Sohn/ihre Tochter darüber informiert und darum gebeten, uns die entsprechende Bankverbindung anzugeben.

    Erhalten wir bis zum xy-(Termin) keine Rückantwort über eine geänderte Bankverbindung, werden wir weiterhin den Mitgliedsbeitrag für xy von ihrem Konto beziehen. Sollte dies nicht erwünscht sein bitten wir um Ihre Rückantwort.

    Wie verhalte ich mich auf diesem Terrain sicher?

    Kein Profilbild vorhanden MTVACD

    Hallo
    Erstmal müssen die Personen ja ein Aufnahmeantrag ausfüllen, auch die die jetzt volljährig sind. Zweitens brauchen Sie eine Einzugsermächtigung von dem Konto des Mitglieds oder auch eine für den neuen Beitrag von den Eltern. So einfach abbuchen geht nicht!
    Drittens geht das die Eltern nichts an ob ihre erwachsenen Kinder in den Verein wollen oder nicht, es sei denn die „jungen Großen““ reden selbst mit den Eltern und diese stimmen dem schriftlich zu.
    FAZIT: Die jungen Erwachsenen anschreiben mit Aufnahmeformular und Einzugsermächtigung bei legen.

    Herzliche Grüße
    mtvacd“

    Kein Profilbild vorhanden Sommerschnee

    Ganz ehrlich: Ich hab mir überlegt, wie das in meinen Vereinen damals (bei Volljährigkeit war). Ich glaube nicht, dass ich einen neuen Mitgliedsbeitrag ausgefüllt habe.

    Diese Mitglieder sind ja im Verein aufgenommen und aktiv. Müssen sie trotzdem einen Aufnahmeantrag ausfüllen?

    Einzugsermächtigung brauch ich. Das ist richtig.

    Was ist, wenn ich von aktiven Mitgliedern keine Rückmeldung bekomme (Bequemheit/Faulheit)???

    Mich würde interessieren, wie dieses Problem andere Verein handhaben?!?!

    Kein Profilbild vorhanden MTVACD

    Hallo
    also ganz ehrlich würde ich auf jeden Fall einen Aufnahmeantrag ausfüllen lassen. Es dient ja auch ihrer Sicherheit, denn die Mitgleider sollten schon entescheiden ob sie im Verein verbleiben wollen . Ist ja auch bei den Aktiven eien Frage des Versicherungsschutzes vom Verein.
    Und wenn Sie keine Rückantwort bekommen dann sind diese ebne nicht mehr im Verein. hier sollten Sie wirklich eine Frist setzen.
    Denken Sie auch daran das der Nachfolger der ihren Posten übernimmt bei ihrem ausscheiden oder bei Krankheit anhand der Unterlagen nachvollziehen muss wer nun tatsächlich im Verein ist. Und mal ehrlich . soviel Aufwand einen Aufnahmeantrag und eine Einzugsermächtigung auszufüllen ist den mitgliedern durchaus zuzumuten.

    Herzliche Grüße

    mtvacd

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